Ich selbst habe mit meiner Frau Kinder bekommen bevor wir geheiratet haben und mir lagen einige Leute immer im Ohr mit den Worten: “Wenn ihr heiraten würdet, dann könntet Ihr Euch eine Menge Geld sparen – dank des Ehegattensplittings.”
Nun bin ich in dieser Hinsicht dann doch eher der romantische Typ und heirate nicht wegen Geld – deswegen haben wir uns von diesem Argument nicht treiben lassen. Nichts desto trotz haben wir dann irgendwann geheiratet und es war ein wunderschönes Fest – und ich denke darum sollte es bei der ganzen Sache auch gehen – um ein Fest, um eine Tradition und um die Liebe zur Partnerin/zum Partner.
Dennoch merken wir einen Effeckt durch die neue steuerliche Veranlagung und in vielen Fällen kann man wirklich bares Geld sparen durch das Ehegattensplitting.
Wie funktioniert das Ehegattensplitting aber nun? Und was soll das ganze?
Die Grundidee ist folgende:
Solange man einzeln steuerlich veranlagt ist, zahlt man für das eigene zu versteuernde Einkommen eben Steuer. Durch die steuerliche Progression zahlt der, der mehr verdient, mehr Steuern als der, der wenig verdient. Ich denke das ist soweit erstmal nichts Neues.
Nun wird man als Ehepaar (außer man entscheidet sich proaktiv dagegen) automatisch zusammen veranlagt. Das bedeutet die Einkommen werden zusammen addiert. Damit steigt das zu versteuernde Einkommen und damit steigt man in der Progressionstabelle auf und es kann passieren, dass man dadurch am Schluss mehr Steuern zahlt als als einzeln veranlagter Steuerzahler.
Beispiel:
Markus verdient 3.000 € im Monat und hat einzeln veranlagt eine Steuerlast von 425,52 €.
Nadine verdient, weil sie 50% arbeitet um die Kinder zu betreuen, 1.300 € im Monat und hat damit eine Steuerlast von 24,38 €.
Zusammen zahlen sie also 449,90 € Steuern im Monat.
Würden Sie nun ohne Splitting zusammen veranlagt werden, hätten Sie ein monatliches Einkommen von 4.300 € und müssten damit 804,60 € Steuern zahlen.
Weil das nun mal nicht Fair ist, gibt es das Splitting
Beim Ehegattensplitting wird nun das zu versteuernde Gesamteinkommen halbiert (gesplittet) und darauf wird die Steuerlast berechnet und diese wird dann gedoppelt.
Beispiel von vorher:
Zusammen verdienen Markus und Nadine 4.300 €. Zur Berechnung der Steuerlast wird die Hälfte davon genommen – also 2.150 €. Für diesen Betrag zahlt man 211,95 € Steuern. Dieser Betrag wird dann wiederum verdoppelt und die beiden haben damit eine Gesamtsteuerlast von 423,90 €.
Sie sparen sich also gegenüber der Einzelveranlagung von 449,90 € genau 26 € im Monat.
Das Splittingverfahren bewirkt also, dass das zu versteuernde Einkommen zu gleichen Teilen auf beide Ehegatten verteilt wird. Das Ehepaar ist vor dem Gesetzgeber also eine Art Wirtschaftsgemeinschaft und die finanzielle Gesamtleistung wird besteuert – nicht die Einzelleistung. Welcher der Ehegatten wie viel zum ehelichen Gesamteinkommen beigetragen hat, ist damit unerheblich.
Wer aufgepasst hat, hat gemerkt, dass die Ersparnis nur dann eintritt, wenn die Einkommen verschieden sind. Und je verschiedener sie sind, desto ausgeprägter wirkt sich der Steuervorteil aus. Verdienen Markus und Nadine exakt gleich viel lohnt sich das Splittingverfahren steuerlich nicht.
Differenzen im zu versteuernden Einkommen, können aber selbst bei gleichem Einkommen vorhanden sein – beispielsweise durch Freibeträge – z.B. Kinderfreibeträge. Insofern profitiert die durchschnittliche Familie mit “normalem” Einkommen in der Regel schon ein wenig vom Splitting.
Was hat es aber nun mit den Steuerklassen auf sich?
Das ist tatsächlich mäßig durchsichtig und man kann sich hier ganz schön verlaufen. Man kann – gerade bei sehr ungleichen Einkommen – bei der Wahl von der Steuerklassenkombination 3/5 das Monatsnetto auch nochmal ganz gut anheben. Dabei wird das höhere Einkommen weniger besteuert als das niedrigere und damit verbleibt etwas mehr Nettogehalt als wenn beide “normal” versteuert würden. Genau zu erklären wie hier die einzelnen Sätze dann aussehen und wie hier die Progressionsstufen aussehen würde etwas den rahmen sprengen.
ABER: Egal welche Kombination ihr wählt – unterm Strich zahlt Ihr auf Jahressicht dennoch immer den vollen Steuersatz aus dem Splitting. Die Kombinationen aus Steuerklasse 3 und 5 verschaffen also nur einen kurz- oder mittelfristigen Vorteil. In der Einkommensteuerberechnung wird das ganze aber wieder so verrechnet, dass am Schluss kein zusätzlicher Steuervorteil erzielt werden kann – siehe hierzu auch diese Quelle.
Trotzdem kann es angenehm sein diese Steuerklassenkombination zu wählen, denn man hat dadurch etwas mehr Netto als Familie zur Verfügung und unterm Strich mit Verrechnung aller Freibeträge etc. muss in der Regel keine wirkliche Nachzahlung erfolgen. Ich selbst bin in Steuerklasse 3 und meine Frau in Steuerklasse 5 und wir fahren sehr gut damit.
Wie Du sonst mit Familie sparen kannst und durch geschickte Geldanlage etwas mehr aus Deinem Netto herausholen kannst findest Du in verschiedenen Beiträgen auf meinem Blog – sieh doch mal hier.
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